Die Überlebenden von Auschwitz berichten von Ende Februar bis Ende Mai 1964:
Es sei auf vielerlei Art getötet worden. Das leben galt nichts. ,,Das gezielte Töten durch eine Phenol-Injektion direkt ins Herz war eine Kleinigkeit", so einer der Zeugen. Dessen Angeklagter reagierte gelangweilt. Es sei ja kein besonderer Aufwand gewesen. Die Worte des Angeklagten klangen fast nebensächlich. Die Beendigung des Berichtes erfolgte druch die Unfähigkeit des Zeugen, die furchtbare Atmosphäre zu schildern, wie sie wirklich gewesen sei. Ein weiterer Zeuge berichtet das wahrscheinlich furchtbarste, was berichtet wurde , nämlich die Liquidierung Kinder im Alter zwischen vier und sieben Jahren, indem sie an Wände geschleudert wurden. Schließlich berichtete man von den Gaskammern und der anschließenden Verbrennung der Leichen.
Durch die Konfrontation der Aussagen änderten die Angeklagten teilweise ihr Verhalten. Sie gaben einzelne Taten zu, beriefen sich jedoch auf einen ,,Befehlsnotstand", der es undenkbar gemacht habe gegen solche Befehle anzuegehen. Etwas mit den Vergasungen zu tun gehabt zu haben wurde bestritten. Lediglich einer der Angeklagten zeigte ein ,,Fünkchen" Reue.
Von Philipp Stöpler |